Sie wird einmal jährlich unter normalen Produktionsbedingungen überprüft. Bei einer Änderung der Rezeptur der Kautschukmischung sollte die Kautschukprobe jedoch jederzeit zur Überprüfung eingesandt werden. Jedes Mal, wenn eine Gummimischung eingenommen wird, wird sie gemäß den Angaben in GB / T5749 und GB / T17219 geprüft. Bei nicht qualifizierten Prüfergebnissen sind zwei weitere Proben aus der Kautschukcharge zur erneuten Prüfung zu entnehmen. Wenn es immer noch ein nicht qualifiziertes Produkt gibt, handelt es sich bei der Produktcharge um ein nicht konformes Produkt.








