Die hydraulische Prüfung wird gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6.3 von GB / T5563 durchgeführt.
Die Vakuumprüfung wird gemäß den einschlägigen Vorschriften in Kapitel 2-5 von GB / T5567 durchgeführt.
Verdrängungsprüfung: Die Verdrängungsprüfung wird gemäß Anhang A durchgeführt.








